EU-Offenlegungsvereinbarung
Informationen zu den Verpflichtungen aufgrund der Offenlegungsverordnung
Die Europäische Union (EU) hat aufgrund der Annahme der Grundsätze aus der UN-Agenda zur nachhaltigen Entwicklung bis 2030 und des Pariser Klimaabkommen im März 2018 einen EU-Aktionsplan „Nachhaltige Finanzierung“ („Action Plan on Financing Sustainable Growth“) veröffentlicht. Eine der in diesem Rahmen veröffentlichten Regularien ist die Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor). Ziel der teilweise ineinandergreifenden Regularien des EU-Aktionsplans ist es, die Widerstandsfähigkeit der ‚Realwirtschaft und die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen. Die Offenlegungsverordnung sorgt für mehr Transparenz beim Vergleich von Finanzprodukten für Endanleger und vermeldet sogenanntes Greenwashing.
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Entsprechend der Offenlegungsanforderungen werden Finanzprodukte auf unserer Plattform entweder als Konventionelles Produkt (nach Offenlegungsverordnung Artikel 6) oder als Nachhaltiges Produkt (nach Offenlegungsverordnung Artikel 8 klassifiziert. Für beide Produkttypen müssen Art und Weise der Integration und Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken in den vorvertraglichen Informationen offengelegt werden. Für Nachhaltige Produkte sind zusätzliche Angaben zu ökologischen oder sozialen Merkmalen oder dem angestrebten Ziel, in qualitativer und quantitativer Hinsicht, in vorvertraglichen Dokumenten, auf der Website zu veröffentlichen.
Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 3 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) inklusive Erklärung nach Art 5 OffenlegungsVO
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente im Sinne der Offenlegungsverordnung (Art.8) ist nicht beabsichtigt. Ebenfalls wird mit unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente keine nachhaltige Investition im Sinne dieser Verordnung (Art.9) als Ziel angestrebt.
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung und der portfoliobezogenen Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. solche empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der individuellen Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der portfoliobezogenen Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen bei Einzeltiteln zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).“
Informationen gemäß Art. 4 VO (EU) 2019/2088 (sog. Offenlegungsverordnung) vom 27.11.2019 i.V.m. Art. 12 und 13 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 vom 6. April 2022
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 b und Abs. 5 b OffenlegungsVO i.V.m. Art. 12 und 13 (EU) 2022/1288) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist aber gemäß unserer Einschätzung nach derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen – wenn überhaupt – nur mit sehr großem Aufwand möglich. Daher sieht sich der Vermögensverwalter auch nicht in der Lage, ein glaubwürdiges Nachhaltigkeitskonzept anzubieten, die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden umzusetzen und über die Umsetzung in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise zu berichten.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen.
Daher sind wir gehalten zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b bzw. Art. 4 Abs. 5 b OffenlegungsVO).
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern. Sobald ein tragfähiges und für den Kunden nachvollziehbares Nachhaltigkeitskonzept umsetzbar ist, werden wir dieses unseren Kunden anbieten.
Hinweis gemäß Art. 7 VO (EU) 2020/852 vom 18.06.2020 (sog. Taxonomieverordnung)
Da wir derzeit kein Nachhaltigkeitskonzept anbieten, sind wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 7 TaxonomieVO) zu dem folgenden Hinweis verpflichtet, welcher sich auf alle von uns angebotenen Finanzprodukte (z.B. die Anlagestrategie im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandates oder das Finanzinstrument als Gegenstand einer portfoliobezogenen Anlageberatung) bezieht:
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Anlageziel und Anlagestrategie
Die digitalen Strategiedepots der digitalen Vermögensverwaltung “ficon Green Dividends” und “Green Dividends Global Finanz” verfolgen das Ziel, über die Selektion eines breit gestreuten Aktienportfolios deutlich überdurchschnittliche und kontinuierliche planbare Dividenden aus unterschiedlichen Geschäftsmodellen, die weltweit Umsätze generieren, in unterschiedlichen Wirtschafts- und Währungsräumen zu erwirtschaften. Anlageziel ist es, aus den Dividendenerträgen der investierten Aktien regelmäßige Ausschüttungen für die Anleger dieser Aktienstrategie zu ermöglichen.
Um dies zu erreichen, selektiert die digitale Vermögensverwaltungsstrategie Geschäftsmodelle, die an den säkularen Megatrends des globalen Bevölkerungswachstums, der Überalterung in der westlichen Welt und der Digitalisierung einerseits partizipieren. Andererseits dürfen diese Unternehmen aber zur Wachstumsfinanzierung nicht ihre Gewinne komplett investieren, sondern schütten durch die Reife ihres Geschäftsmodells signifikante Anteile ihres Gewinns als Dividende an die Investoren aus. Mindestens 80 % aller Titel im Portfolio der Aktienstrategie werden streng nach ESG-Kriterien ausgewählt und diesen Vorgaben im Investmentprozess, nach ökologischen, sozialen, ethischen Grundsätzen oder den Grundsätzen international und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung unterworfen. Das Portfoliomanagement nutzt diese Erkenntnisse bei allen Anlageentscheidungen, um dauerhaft umfassend im Sinne der Nachhaltigkeit zu agieren.
Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände sind entsprechend der Besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet:
Aktien und Aktien gleichwertige Papiere | min. 60 % |
Geldmarktinstrumente | max. 40 % |
Bankguthaben | max. 40 % |
Anteile an in- oder ausländischen Investmentvermögen (ETF's) | max. 20 % |
Die Aktien und Aktien gleichwertige Papiere, verzinslichen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente müssen zu mindestns 100% unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und über ein von einem durch die Gesellschaft anerkannten Anbieter für Nachhaltigkeits-Research unter ökologischen, sozialen und governance-bezogenen Kriterien analysiert und positiv bewertet worden sein. Dabei werden nur die Titel ausgewählt, die von Seiten des Datenproviders ISS ESG unter der Berücksichtigung von ökologischen, sozialen, ethischen oder government Grundsätzen eine Stufe unter Prime eingestuft werden, im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern also zu den oberen 50% der jeweiligen Branche gehören.
Die Anteile an in- oder ausländischen Investmentvermögen müssen diese o.g. Kriterien nicht zu 100 % erfüllen. Aufgrund der jeweiligen Zusammensetzung der Indices ist hier eine Abweichung von den strengen Auswahlkriterien, die für Einzelaktien gelten, möglich.
Ferner werden nur solche Einzeltitel ( Aktien und Aktien gleichwertige Papiere) erworben, die von Seiten ISS ESG beim Carbon Risk Rating mindestens als Climate Medium Performer angesehen werden.
Ausschlusskriterien
Für diese Investmentstrategie werden keine Titel (Aktien und Aktien gleichwertige Papiere) von Unternehmen/Emittenten erworben, die u.a.
- sehr schwerwiegende Kontroversen in Bezug auf Menschenrechte aufweisen;
- sehr schwerwiegende Kontroversen bezüglich Arbeiterrechten aufweisen, insbesondere
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung;
- sehr schwerwiegende Kontroversen bezüglich ihres Umweltverhaltens aufweisen;
- sehr schwerwiegende Kontroversen bezüglich Geldwäsche, Korruption, Bestechung und sonstige strafbare Handlungen
- mehr als 5 % Umsatz aus der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von ziviler Waffen generieren
- mehr als 5 % ihres Umsatzes dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
- mehr als 25 % ihres Umsatzes aus thermischer Kohleverstromung generieren
- mehr als 5 % Umsatz im Zusammenhang mit Fracking oder der Gewinnung und Verarbeitung von Ölsänden generieren;
- mehr als 5% des Umsatzes aus der Erzeugung von Kernkraft, dem Abbau und der Verarbeitung von Uranerz und der Breitstellung von Schlüsseldienstleistungen generieren;
- mehr als 15 % ihres Umsatz aus dem Betrieb von Kernreaktoren zur Stromerzeugung generieren;
- mehr als 5 % Umsatz durch Uranbergbau generieren;
- Umsatz aus der Produktion von Pornografie generieren. Im Fall des Vertreibens von Pornografie gilt eine Umsatztoleranzschwelle von 10 %.
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
- die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden;
- die UN Biodiversitäts- Konvention nicht ratifiziert haben;
- das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben;
- das kyotoprotokoll nicht ratifiziert haben
- einen CorruptionPerception Index Kleiner 30 aufweisen;
- Menschen- oder Arbeitsrechtskontroversen haben;
- deren Militärhaushalt 5 % des Bruttoinlandsprodukts übersteigt;
- Nichtunterzeichner des Atomwaffensperrvertrages sind;
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien erfolgt analog zur Anlagestrategie für den Aktienfonds der Gesellschaft, dem ficon Green Dividend.
Diese wird dort auf der Homepage der Fondsgesellschaft unter
https://www.hansainvest.com/deutsch/fondswelt/fondsuebersicht/
dargestellt.
Zielfonds werden aktuell aus technischen Gründen mit dem regionalen Schwerpunkt Aktien Schweiz erworben.
Aktives Management
Die Anlagestrategie der Investmentstrategie beinhaltet einen aktiven Managementprozess. Die Strategie bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft bei der Umsetzung der Anlagestrategie an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft die für die Strategie zu erwerbenden Vermögensgegenstände auf Basis eines festgelegten Investitionsprozesses aktiv identifiziert, im eigenen Ermessen auswählt und nicht passiv einen Referenzindex nachbildet.
Grundlage des Investitionsprozesses ist ein etablierter Research Prozess, bei dem die Gesellschaft potentiell interessante Unternehmen, Regionen, Staaten oder Wirtschaftszweige insbesondere auf Basis von Datenbankanalysen, Unternehmensberichten, Wirtschaftsprognosen, öffentlich verfügbaren Informationen und persönlichen Eindrücken und Gesprächen analysiert. Nach Durchführung dieses Prozesses entscheidet die Gesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Anlagebedingungen über den Kauf und Verkauf des konkreten Vermögensgegenstandes.
Gründe für An- oder Verkauf können hierbei insbesondere eine veränderte Einschätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung, die aktuelle Markt- oder Nachrichtenlage, die regionalen, globalen oder branchenspezifischen Konjunktur- und Wachstumsprognosen und sein. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden auch die mit dem An- oder Verkauf verbundenen möglichen Risiken berücksichtigt. Risiken können hierbei eingegangen werden, wenn die Gesellschaft das Verhältnis zwischen Chance und Risiko positiv einschätzt.
Die Investmentstrategie bildet keinen Index ab, und seine Anlagestrategie beruht auch nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Die Strategie verwendet keinen Referenzwert, weil die Strategie eine Benchmark unabhängige Performance erreichen soll.
ES KANN KEINE ZUSICHERUNG GEGEBEN WERDEN, DASS DIE ZIELE DER ANLAGEPOLITIK TATSÄCHLICH ERREICHT WERDEN.
Erhöhte Volatilität
Diese Investmentstrategie weist aufgrund ihrer Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d. h. der Portfoliogegenwert kann auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein.
Profil des typischen Anlegers
Die nachfolgende Einschätzung der Gesellschaft stellt hier keine Anlageberatung dar, da die persönlichen Umstände des Kunden nicht berücksichtigt werden. Sie soll dem (potentiellen) Anleger nur einen ersten Anhaltspunkt geben, ob diese Anlagestrategie seiner Anlageerfahrung, seiner Risikoneigung und seinem Anlagehorizont entsprechen könnte:
Die digitale Vermögensverwaltungsstrategie ficon Green Dividend richtet sich an alle Arten von Anlegern, die das Ziel der Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung verfolgen. Die Anleger sollten in der Lage sein, Wertschwankungen und deutliche Verluste zu tragen, und keine Garantie bezüglich des Erhalts ihrer Anlagesumme benötigen.
Dese Strategie ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Kapital innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus der Vermögensverwaltung zurückziehen wollen.
Das Profil des typischen Anlegers beruht auf einer Prognose, wie sich diese Strategie unter Berücksichtigung seiner Anlageziele zukünftig entwickeln wird. Es besteht keine Garantie dafür, dass die Anlagestrategie ihre Anlageziele erreicht. Die Angabe der erhöhten Volatilität beruht dagegen auf Daten der Vergangenheit. Insoweit kann es gegebenenfalls zu nicht unerheblichen Abweichungen zwischen der auf der historischen Entwicklung fußenden Angabe der erhöhten Volatilität und dem Profil des typischen Anlegers kommen.
Anlageziel und Anlagestrategie
Der ficon Green Dividends-INVEST verfolgt das Ziel, über die Selektion eines breit gestreuten Aktienportfolios deutlich überdurchschnittliche und kontinuierliche planbare Dividenden aus unterschiedlichen Geschäftsmodellen, die weltweit Umsätze generieren, in unterschiedlichen Wirtschafts- und Währungsräumen zu erwirtschaften. Der Fonds plant, seine vereinnahmten Dividenden quartalsweise auszuschütten. Anlageziel ist es, aus den Dividendenerträgen der investierten Aktien regelmäßige Ausschüttungen für die Anleger des Fonds zu ermöglichen.
Um dies zu erreichen, selektiert der ficon Green Dividends-INVEST Geschäftsmodelle, die an den säkularen Megatrends des globalen Bevölkerungswachstums, der Überalterung in der westlichen Welt und der Digitalisierung einerseits partizipieren. Andererseits dürfen diese Unternehmen aber zur Wachstumsfinanzierung nicht ihre Gewinne komplett investieren, sondern schütten durch die Reife ihres Geschäftsmodells signifikante Anteile ihres Gewinns als Dividende an die Fondsinhaber aus. Alle Titel der Aktienstrategie „Green Dividends-INVEST“ werden streng nach ESG-Kriterien ausgewählt und diesen Vorgaben im Investmentprozess, nach ökologischen, sozialen, ethischen Grundsätzen oder den Grundsätzen international und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung unterworfen. Das Portfoliomanagement nutzt diese Erkenntnisse bei allen Anlageentscheidungen, um dauerhaft umfassend im Sinne der Nachhaltigkeit zu agieren.
Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände sind entsprechend der Besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet:
Aktien und Aktien gleichwertige Papiere | min. 60 % |
vollständig Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Papiere sind | max. 40 % |
Geldmarktinstrumente | max. 40 % |
Bankguthaben | max. 40 % |
Anteile an in- oder ausländischen Investmentvermögen | max. 10 % |
Die Aktien und Aktien gleichwertige Papiere, verzinslichen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente müssen zu 100% unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und über ein von einem durch die Gesellschaft anerkannten Anbieter für Nachhaltigkeits-Research unter ökologischen, sozialen und governance-bezogenen Kriterien analysiert und positiv bewertet worden sein. Dabei werden nur die Titel ausgewählt, die von Seiten des Datenproviders ISS ESG unter der Berücksichtigung von ökologischen, sozialen, ethischen oder government Grundsätzen eine Stufe unter Prime eingestuft werden, im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern also zu den oberen 50% der jeweiligen Branche gehören.
Ferner werden nur solche Titel erworben, die von Seiten ISS ESG beim Carbon Risk Rating mindestens als Climate Medium Performer angesehen werden.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl und die von ISS ESG berücksichtigten als SDG berücksichtigten Zielsetzungen werden auf der Homepage der Gesellschaft unter:
https://www.hansainvest.com/deutsch/fondswelt/fondsuebersicht/
dargestellt.
Ausschlusskriterien
Für den Fonds werden keine Titel von Unternehmen/Emittenten erworben, die u.a.
- sehr schwerwiegende Kontroversen in Bezug auf Menschenrechte aufweisen;
- sehr schwerwiegende Kontroversen bezüglich Arbeiterrechten aufweisen, insbesondere
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung;
- sehr schwerwiegende Kontroversen bezüglich ihres Umweltverhaltens aufweisen;
- sehr schwerwiegende Kontroversen bezüglich Geldwäsche, Korruption, Bestechung und sonstige strafbare Handlungen
- mehr als 5 % Umsatz aus der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von ziviler Waffen generieren
- mehr als 5 % ihres Umsatzes dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
- mehr als 25 % ihres Umsatzes aus thermischer Kohleverstromung generieren
- mehr als 5 % Umsatz im Zusammenhang mit Fracking oder der Gewinnung und Verarbeitung von Ölsänden generieren;
- mehr als 5% des Umsatzes aus der Erzeugung von Kernkraft, dem Abbau und der Verarbeitung von Uranerz und der Breitstellung von Schlüsseldienstleistungen generieren;
- mehr als 15 % ihres Umsatz aus dem Betrieb von Kernreaktoren zur Stromerzeugung generieren;
- mehr als 5 % Umsatz durch Uranbergbau generieren;
- Umsatz aus der Produktion von Pornografie generieren. Im Fall des Vertreibens von Pornografie gilt eine Umsatztoleranzschwelle von 10 %.
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
- die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden;
- die UN Biodiversitäts- Konvention nicht ratifiziert haben;
- das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben;
- das kyotoprotokoll nicht ratifiziert haben
- einen CorruptionPerception Index Kleiner 30 aufweisen;
- Menschen- oder Arbeitsrechtskontroversen haben;
- deren Militärhaushalt 5 % des Bruttoinlandsprodukts übersteigt;
- Nichtunterzeichner des Atomwaffensperrvertrages sind;
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien wird auf der Homepage der Gesellschaft unter:
https://www.hansainvest.com/deutsch/fondswelt/fondsuebersicht/
dargestellt.
Das Sondervermögen kann gem. § 15 der Allgemeinen Anlagebedingungen kurzfristig Kredite zu Investitionszwecken von bis zu 10 % seines Wertes aufnehmen. Eine vollständige Investition in eine Anlageklasse bedeutet daher, dass in diese kurzfristig mehr als 100 % des Sondervermögens, nämlich bis maximal 110 % des Sondervermögens investiert werden kann.
Zielfonds werden ohne gesonderten regionalen Schwerpunkt erworben.
Derivate dürfen nur zu Absicherungszwecken erworben werden.
Aktives Management
Die Anlagestrategie des Fonds beinhaltet einen aktiven Managementprozess. Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Dies bedeutet, dass der Fondsmanager die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände auf Basis eines festgelegten Investitionsprozesses aktiv identifiziert, im eigenen Ermessen auswählt und nicht passiv einen Referenzindex nachbildet.
Grundlage des Investitionsprozesses ist ein etablierter Research Prozess, bei dem der Fondsmanager potentiell interessante Unternehmen, Regionen, Staaten oder Wirtschaftszweige insbesondere auf Basis von Datenbankanalysen, Unternehmensberichten, Wirtschaftsprognosen, öffentlich verfügbaren Informationen und persönlichen Eindrücken und Gesprächen analysiert. Nach Durchführung dieses Prozesses entscheidet der Fondsmanager unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Anlagebedingungen über den Kauf und Verkauf des konkreten Vermögensgegenstandes.
Gründe für An- oder Verkauf können hierbei insbesondere eine veränderte Einschätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung, die aktuelle Markt- oder Nachrichtenlage, die regionalen, globalen oder branchenspezifischen Konjunktur- und Wachstumsprognosen und die zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Risikotragfähigkeit oder Liquidität des Fonds sein. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden auch die mit dem An- oder Verkauf verbundenen möglichen Risiken berücksichtigt. Risiken können hierbei eingegangen werden, wenn der Fondsmanager das Verhältnis zwischen Chance und Risiko positiv einschätzt.
Der Fonds bildet keinen Index ab, und seine Anlagestrategie beruht auch nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Der Fonds verwendet keinen Referenzwert, weil der Fonds eine Benchmark unabhängige Performance erreichen soll.
ES KANN KEINE ZUSICHERUNG GEGEBEN WERDEN, DASS DIE ZIELE DER ANLAGEPOLITIK TATSÄCHLICH ERREICHT WERDEN.
Erhöhte Volatilität
Der Fonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und des möglichen Einsatzes von Derivaten eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein.1
Profil des typischen Anlegers2
Die nachfolgende Einschätzung der Gesellschaft in diesem Verkaufsprospekt stellt keine Anlageberatung dar, da die persönlichen Umstände des Kunden nicht berücksichtigt werden, sondern soll dem (potentiellen) Anleger nur einen ersten Anhaltspunkt geben, ob der Fonds seiner Anlageerfahrung, seiner Risikoneigung und seinem Anlagehorizont entsprechen könnte:
Der Fonds richtet sich an alle Arten von Anlegern, die das Ziel der Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung verfolgen. Die Anleger sollten in der Lage sein, Wertschwankungen und deutliche Verluste zu tragen, und keine Garantie bezüglich des Erhalts ihrer Anlagesumme benötigen.
Der Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Kapital innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds zurückziehen wollen.
Erläuterung des Risikoprofils des Fonds
Eine Zusammenfassung des Risikoprofils kann den Wesentlichen Anlegerinformationen, abrufbar unter www.hansainvest.de, entnommen werden.
Erläuterung zur Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
¹Es ist zu beachten, dass diese auf die mögliche zukünftige Entwicklung gerichtete Einschätzung nicht zwingend mit den Angaben zum Risikoindikator in den wesentlichen Anlegerinformationen übereinstimmt, da der Risikoindikator aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf Daten der Vergangenheit
²Das Profil des typischen Anlegers beruht auf einer Prognose, wie sich der Fonds unter Berücksichtigung seiner Anlageziele zukünftig entwickeln Es besteht keine Garantie dafür, dass der Fonds seine Anlageziele erreicht. Die Angabe der erhöhten Volatilität beruht dagegen (in Anlehnung an den im KID ausgewiesenen fondsbezogenen Risikoindikator) auf Daten der Vergangenheit. Insoweit kann es gegebenenfalls zu nicht unerheblichen Abweichungen zwischen der auf der historischen Entwicklung fußenden Angabe der erhöhten Volatilität und dem Profil des typischen Anlegers kommen.